Diese Seite drucken

Sperrzeitregelung in der Altstadt

Heidelberg, 29. November 2016

  
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zu TOP 01 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2016 „Sperrzeitregelung in der Altstadt“ stellen wir folgenden Sachantrag:

 

Zulassung Außenbewirtschaftung bis 24 Uhr bzw. 1 Uhr von April bis September

 

Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Richtlinien zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Außenbewirtschaftung in Punkt 8 wie nachfolgend zu ändern:

"8. Die Sondernutzungserlaubnis ist in der Regel auf spätestens 23.00 Uhr und in den warmen Monaten von April bis September auf spätestens 24.00 Uhr zu begrenzen. Hierbei ist es dem Gaststätteninhaber zur Auflage zu machen,
-  ab diesem Zeitpunkt unverzüglich mit dem Aufräumen zu beginnen,
-  die in Anspruch genommene Verkehrsfläche zu reinigen,
-  dafür Sorge zu tragen, dass seine Gäste sich danach nur innerhalb der Gaststättenräume aufhalten.
(…)

 

Auf Antrag kann die Sperrzeit der Außenbewirtschaftung auf spätestens 24.00 Uhr und in den warmen Monaten von April bis September auf spätestens 1.00 Uhr in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag verkürzt werden."

 

Begründung:

 

Aufgrund geänderten Freizeitverhaltens hat sich in der Bevölkerung ein gestiegenes Bedürfnis entwickelt, in den Sommermonaten die Freizeit abends länger in der Außengastronomie zu verbringen. Dies macht auch das besondere Flair der Heidelberger Altstadt für Bewohner und Touristen aus.
Gleichzeitig bewirkt die Anwesenheit des nicht selten ortsansässigen Publikums in der Außengastronomie eine gewisse soziale Kontrolle in Bezug auf Verhalten und Lärmpegel der übrigen Nachtschwärmer. Daher erscheint es aus Sicht aller Beteiligten wünschenswert, wenn diese Möglichkeit in begrenztem Maße ausgedehnt wird.      

 

Gelesen 5456 mal Letzte Änderung am 24.03.2017