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Überarbeitung der Werbeanlagensatzung vom 08. März 1979, letzter Stand 31.03.206

Heidelberg, 12. Juli 2018

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die nächste Sitzung des Gemeinderates stellen die Unterzeichner gem. § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Heidelberg den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen:
Überarbeitung der Werbeanlagensatzung vom 08. März 1979, letzter Stand 31.03.206

1. Diskussion und Aussprache
2. Anträge

Wir beantragen, die Werbeanlagensatzung zu überarbeiten und auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen.
Dabei sollen folgende Punkte Beachtung finden:
a. Um Rechtssicherheit zu gewinnen, sollen Regelungen für den Einsatz von elektronischen Displays in der Schaufensterwerbung aufgenommen werden – entweder im Rahmen der Satzung selbst oder aber über eine Verwaltungsrichtlinie zum Umgang mit diesen Werbemitteln.
b. Es soll geprüft werden, ob und wie die derzeitigen, strengen Regelungen der Satzung verändert werden können, ohne einem Wildwuchs den Weg zu ebnen.
c. Für strittige Fälle soll eine Schlichtungsstelle eingesetzt werden, die im Bedarfsfall auf Antrag des betroffenen Unternehmens vermittelnd tätig werden kann.
d. Der Ablauf der Beantragung soll vereinfacht werden.
e. Es soll ein Leitfaden mit Best-Practice- und ungewünschten Beispielen erstellt werden, der den Unternehmen die Orientierung erleichtert.

Für die Überarbeitung der Werbeanlagensatzung Altstadt soll ein runder Tisch gebildet werden, bei dem auch die Einzelhändler, Vertreter von Pro Heidelberg, sowie dem Einzelhandelsverband Nordbaden e.V. mitarbeiten.

Im Vorfeld der Überarbeitung soll ein reguläres Berichtswesen mit Kennzahlen und Checklisten erarbeitet werden, was den Einzelhändlern zur Verfügung gestellt werden kann.

In diesem Zusammenhang beantragen wir, dass Vertreter von Pro Heidelberg und des Einzelhandelsverbandes regelmäßig dem Gemeinderat berichten können, analog zu beispielsweise den Kinderbeauftragten.

Begründung:

Die Werbeanlagensatzung aus dem Jahr 1979 ist trotz immer wieder erfolgter Ergänzungen und Nachbesserungen seit 2006 nicht mehr verändert worden und mit mittlerweile nicht mehr zeitgemäß. Auch der Digitalisierung muss Rechnung getragen werden, wenn auch niemand in unserem beschaulichen Heidelberg grelle Neonreklame zum Einsatz kommen lassen will. Die Einzelhändler werden mit der derzeit geltenden Satzung stark eingeschränkt und können oft die von der Industrie geforderten digitalen Werbemedien nicht einsetzen. Zumindest besteht aufgrund verschiedene Fälle, in denen Bußgelder angedroht wurden, erhebliche Rechtsunsicherheit. Hier sollte die überarbeitete Werbeanlagensatzung deutliche Flexibilität aufzeigen.


Die notwendigen Unterschriften sind beigefügt.

Gelesen 3209 mal Letzte Änderung am 14.03.2019