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Rückerwerb Alter Kohlhof: CDU unterstützt Rückkabwicklung der Stadt Heidelberg

Heidelberg, den 17.01.2017 – Am zurückliegenden Montag hat Oberbürgermeister Eckart Würzner die Rückabwicklung des Verkaufs der ehemaligen Gaststätte „Alter Kohlhof“ angekündigt. Hintergrund der Rückabwicklungsentscheidung ist die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtung zur Gewährleistung einer Gaststätte mit Hotelbetrieb durch den Erwerber Florian Hofbauer. Die CDU-Fraktion unterstützt diese Entscheidung des Oberbürgermeisters vollumfänglich. Schon im vergangenen Jahr wurde die Rückabwicklung durch unseren Fraktionsvorsitzenden Dr. Jan Gradel beantragt und in der Folge im Gemeinderat einstimmig beschlossen. „Die Umsetzung des Rückabwicklungsbeschlusses durch den Oberbürgermeister begrüßen wir ausdrücklich.“ kommentierte Dr. Gradel die nun eingetretene Entwicklung.


Der „Alte Kohlhof“ zählte aufgrund seiner besonderen Lage und der weitreichenden Historie zu den beliebten Ausflugszielen in der unmittelbaren Umgebung der Stadt. Mit dem neuen Erwerber war ursprünglich die Hoffnung verbunden, dass diese Tradition fortgeführt werden würde. Im vergangenen Jahr hatte sich allerdings gezeigt, dass dies nicht der Realität entspricht. Auch auf mehrmalige Aufforderung hin wurde im letzten Moment nur ein reservierungspflichtiges Angebot geschaffen, dass verschiedenen Beschränkungen unterworfen und erkennbar auf eine Minimalisierung des Besucheraufkommens ausgerichtet ist. Auch eine Gaststättenerlaubnis wurde bisher nicht beantragt. „Unserer Einschätzung nach handelt es sich bei dem kurzfristig geschaffenen „Angebot“ von Herrn Hofbauer um ein durchsichtiges Manöver, um eine Rückabwicklung abwenden und die private Nutzung fortführen zu können. Dem wollen wir als Stadt entschieden entgegentreten.“ stellte hierzu Dr. Gradel klar.

Sein Fraktionskollege Werner Pfisterer ergänzt: „Ein Geschäft auf Kosten der Allgemeinheit werden wir nicht zulassen. Es geht auch um die Glaubwürdigkeit der Stadt. Der „Alte Kohlhof“ muss weiter allen Bürgern der Stadt als Ausflugsgaststätte offenstehen.“ Neben der besonderen Tradition als Ausflugsgaststätte macht den Hof auch die besondere Lage im Außenbereich attraktiv. Im Außenbereich ist eine Wohnnutzung grundsätzlich gar nicht zulässig, da dieser in erster Linie der Naherholung und Landschaftspflege dient. „Erst mit dem Gaststättenbetrieb auf dem Kohlhof entfaltet sich der einzigartige Charakter des Gebietes als Naherholungsgebiet für alle Bürger der Stadt.“ betont daher Stadtrat Pfisterer.

Gelesen 3659 mal Letzte Änderung am 18.01.2017