Grundsteuer – Chaos mit Ansage!
Zur Erinnerung: die Grundsteuer musste reformiert werden, da die Verwendung der Einheitswerte von 1964 laut Verfassungsgericht nicht mehr zeitgemäß und ungerecht ist.
Das Land Baden-Württemberg hat ein Grundsteuergesetz verabschiedet, das die Berechnung für die Finanzämter möglichst einfach halten soll, aber eben nicht zu mehr Gerechtigkeit führt. So müssen bspw. Eigentümer bzw. Mieter in der Altstadt bei gleicher Grundstücksgröße im Vergleich zum Pfaffengrund die zehnfache Grundsteuer zahlen. Dagegen wird nicht unterschieden, ob eine 300 qm-Luxusvilla oder ein 80 qm sanierungsbedürftiges Häuschen bewohnt wird. Schon jetzt gibt es zahlreiche Einsprüche und auch in Heidelberg sind unzähligen Klagen zu erwarten.
So können die extremen Steuererhöhungen gerade für ältere Menschen und Familien in Einfamilienhäusern ein Problem darstellen und das gilt sowohl für Eigentümer als auch für Mieter, auf die die Grundsteuer umgelegt wird.
Die Stadt Heidelberg hat hier wenige Möglichkeiten. Sie kann zwar den Hebesatz vorgeben, aber nicht die generelle Struktur der Steuer beeinflussen – das liegt in der Verantwortung der Landesregierung.
Trotzdem bin ich froh, dass der Haupt- und Finanzausschuss unserem Antrag zur Durchführung eines Workshops zur Grundsteuer gefolgt ist. Schon vor der Festlegung der Hebesätze 2024 und dem Inkrafttreten der Steuer 2025 soll mit kompetenten Fachvertretern erörtert werden, welche kommunalen Möglichkeit und Spielräume wir haben, die Ungerechtigkeiten abzufedern und welche Auswirkungen die zu erwartenden Klagen auf die Steuereinnahmen haben. Außerdem muss rechtzeitig geklärt werden, ob die Stadt diesbezüglich auch gegenüber dem Land politisch oder juristisch aktiv werden soll.
Es grüßt Sie herzlichst
Ihre Nicole Marmé