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Der Umwelt einen „Bärendienst“ erwiesen

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Da sich die Gemeinde Sandhausen und die Vertreter der Umweltverbände nicht auf Ausgleichmaßnahmen, die den Rückbau verhindern würden, einigen konnten, liegt die Entscheidung über den Rückbau der L600 derzeit beim Petitionsausschuss des Landtags. Seitens der Gemeinde Sandhausen wurden umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen angeboten, die den Umweltverbänden jedoch nicht weit genug gingen.

Nun muss man wissen, dass die Straße ja keineswegs ganz abgerissen wird. Es wird nur ein kleiner Teil sein, auf dem längsten Stück wird sie nur verschmälert. Auch werden dort keine blühenden Brachen  entstehen auf denen sich Feldhasen und Feldhamster tummeln, es wird aber eine Durchfahrt vom Umspannwerk über den Bruchhäuser Hof verhindert. Was passiert aber nach dieser Sperrung? Da versuchen doch ernsthaft einige meiner Heidelberger Gemeinderatskolleginnen und -kollegen den Eindruck zu erwecken, dass dies alles nicht so schlimm sei, im Gegenteil, man sieht für die Stadt Heidelberg und die Umwelt nur Vorteile.

Fakt ist aber, dass der Verkehr von dort auf die B535 verlagert wird, nahe dem Stadtteil Kirchheim. Mit anderen Worten: Die entsprechende Randlage Kirchheims wird wesentlich stärker belastet!

Gleichzeitig hat sich der Heidelberger Gemeinderat vor kurzem gegen den Ausbau der B535 ausgesprochen. Man kann sich also im Hinblick auf den Rückbau der L600 leicht selbst ausmalen, wie die langfristigen Folgen aussehen werden. Ich empfehle den Umweltverbänden mal ihre ideologisch gefärbte Brille abzusetzen: Diese Herrschaften sollten sich mal in die Lage eines „Normalbürgers“, der täglich zur Arbeit fahren muss, versetzen. Dann würden sie nämlich erkennen, dass kurze Wege die Umwelt schonen. Durch künstlich erzeugte Staus und Umwege gelingt es eben nicht die Bevölkerung zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Dieses Märchen ist uralt und wird von den Ideologen immer wieder neu bemüht.

Zwar sind die Fahrgastzahlen des ÖPNV gestiegen, dies ist aber meines Erachtens dem deutlichen Zuwachs der Einwohner in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis geschuldet.

Man verweist auf den uralten Planfeststellungsbeschluss: „Das Recht müsse doch umgesetzt werden“, verlangen dieselben Personen, die die Volksabstimmung zu Stuttgart 21, die sie selbst eingefordert haben, nun nicht akzeptieren weil sie nicht nach ihrer Vorstellung ausging.

 

Der vermeintliche Fehler besteht darin, die L600 nach dem damaligen Planfeststellungsbeschluss nicht gleich zurück gebaut zu haben. Vielleicht war man ja auch nur vorsichtig und hat der damals prognostizierten Verkehrsentwicklung nicht so recht geglaubt. Es muss nach so langer Zeit möglich sein, über den damaligen Beschluss nachzudenken bzw. ihn zu revidieren. Denn der Verkehr hat deutlich zugenommen. Deshalb keinen Rückbau der L600 - der Umwelt zuliebe!

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ehrbar

 

Gelesen 6110 mal Letzte Änderung am 08.12.2014