Wertschätzung der Heidelberger Feuerwehr

Die Feuerwehr der Stadt Heidelberg besteht zum einen aus der Berufsfeuerwehr mit hauptamtlichen Einsatzkräften, die jeden Tag rund um die Uhr für die Bürger unserer Stadt in Bereitschaft sind. Zum anderen gibt es die Freiwillige Feuerwehr mit ihren acht Abteilungen, in denen sich über 300 Frauen und Männer ehrenamtlich für den Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt einbringen. Im vergangenen Jahr konnte die Abteilung Handschuhsheim ihr 150-jähriges Jubiläum begehen. 

Nicht zu vergessen ist die Jugendfeuerwehr als Jugendorganisation der Freiwilligen Feuerwehr. Hier engagieren sich  in allen Stadtteilen Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren. Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird in den aktiven Dienst  der Freiwilligen Feuerwehr übernommen. Die Jugendfeuerwehr leistet wertvolle Jugendarbeit nicht nur, um die jungen Menschen für die Feuerwehr zu begeistern, sondern ihnen auch wichtiges Rüstzeug für ihr späteres Leben zu vermitteln.

Die Berufsfeuerwehr wurde vor fast 70 Jahren im Jahre 1946, die Freiwillige Feuerwehr 1856 gegründet. Die Feuerwehr leistet durch ihre moderne Ausrüstung neben dem Kampf gegen Feuer und Rettung von Menschenleben enorme Hilfe in Zusammenarbeit mit dem Technischen Hilfswerk, wenn durch Unwetter und Schneechaos der Straßen- und Schienenverkehr lahmgelegt werden. Es ist nicht hoch genug einzuschätzen, was die Feuerwehr bewirkt, wenn gefährliche chemische, biologische oder radiologische Gefahrstoffe freigesetzt werden, beispielsweise bei einem Unfall eines Gefahrguttransporters oder einem Brand in einer Fabrik mit chemischen Produkten. 

Die Feuerwehr genießt in der Bevölkerung großes Ansehen und Vertrauen. Der Gemeinderat unserer Stadt unterstützt die Arbeit der Feuerwehr in jeglicher Hinsicht und stellt die erforderlichen finanziellen Mittel bereit.

Zum Schluss danke ich allen Feuerwehrleuten für ihre gewissenhafte und qualifizierte Arbeit zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger.  

Ihr Alfred Jakob

Stadtrat

 

Gelesen 6908 mal Letzte Änderung am 28.01.2015

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