Überprüfung des Anwendungsbereichs der Zweckentfremdungsverbotssatzung

Heidelberg, 04. November 2016
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 
für die öffentliche Sitzung des Gemeinderates stellen die Unterzeichner gemäß § 18 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Heidelberg den Antrag, folgenden Punkt auf die Tagesordnung zu setzen:
Überprüfung des Anwendungsbereichs der Zweckentfremdungsverbotssatzung
 
1. Wir bitten die Verwaltung darum zu prüfen, in welchen Heidelberger Stadtteilen die Anwendung des Zweckentfremdungsverbots aufgrund der Wohnraumsituation nicht erforderlich ist.
2. Die Stadtverwaltung möge die Ergebnisse bei der andauernden Ausarbeitung der Zweckentfremdungsverbotssatzung berücksichtigen.
 
Begründung: 
 
Hintergrund der vorgelegten Anfrage ist, dass die Wohnraumsituation nicht in allen Heidelberger Stadtteilen gleich angespannt ist, womit die Anwendung des Zweckentfremdungsverbotes in einigen Stadtteilen nicht erforderlich sein könnte.
Durch eine Ausnahme dieser Stadtteile vom Anwendungsbereich des Zweckentfremdungsverbotes lässt sich einerseits der Verwaltungsaufwand reduzieren. Gleichzeitig wird dadurch auch rechtlichen Notwendigkeiten Rechnung getragen, da andernfalls ein Konflikt mit dem im Rechtsstaatsprinzip gem. Art. 20 III GG angelegten Verhältnismäßigkeitsprinzip droht.
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