Änderung Polizeigesetz kommt!

Seit Jahren haben verschiedene Städte in Deutschland den Versuch unternommen, ein zeitlich begrenztes Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen einzuführen und durchzusetzen.  Eine Freiburger Regelung ist vom Mannheimer Verwaltungsgerichtshof allerdings u.a. deswegen für ungültig erklärt worden ist, weil es hierfür an einer speziellen Ermächtigung fehlte.

Auf Initiative der CDU-Stadtratsfraktionen aus Baden-Baden, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Reutlingen und Ulm hin hat Innenminister Thomas Strobl (CDU) nun versichert, dass es eine solche Ermächtigungsgrundlage im Polizeigesetz bis spätestens April 2018 geben wird.
 
„Wir freuen uns, dass Innenminister Strobl unsere Initiative aufgegriffen hat. Die Städte müssen zumindest die Möglichkeit haben, auf problematische Entwicklungen angemessen und frühzeitig zu reagieren.“ begrüßte unser Fraktionsvorsitzender Dr. Jan Gradel die Nachricht aus Stuttgart.
 
Die Kommunen sollen so in die Lage versetzt werden, im Bereich städtischer Brennpunkte zeitlich begrenzte Konsumverbote für mitgebrachten Alkohol zu erlassen („Rucksacksaufen“). Dadurch soll vermieden werden, dass es zu Störungen der Anwohner und Vandalismus im Bereich der Innenstädte kommt. Der Konsum in Kneipen, Bars und Tanzlokalen ist hiervon nicht betroffen. 
 
„Angesichts der Entwicklung der Kriminalitätsstatistik im Allgemeinen und der Heidelberger Brennpunkte im Besonderen ist ein solches zusätzliches Instrumentarium dringend erforderlich.“ ordnete Fraktionskollege Alexander Föhr die Nachricht in die aktuelle Debatte ein.
 
Heidelberg, den 24. April 2017
 
Gelesen 3470 mal Letzte Änderung am 09.04.2018

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Dr. Jan Gradel - Stadtrat
Matthias Kutsch - Stadtrat
Otto Wickenhäuser - Stadtrat