Heidelberg, 30.11.2023
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für die nächste Sitzung des Gemeinderates am 12.10.2023 stellen die Unterzeichner gem. § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Heidelberg den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen:
Teilregionalplan Wind- und Solarenergie
Die Stadtverwaltung möge veranlassen, dass bzgl. der Flächen für Windkraftanlagen in der Ebene Messungen der Windhöfigkeit in Höhe von 200 m erfolgen.
Wir fordern die entsprechenden Ämter auf, dies zeitnah zu erledigen, damit bereits im entsprechenden Gremienlauf darüber beraten werden kann.
- Aussprache und Diskussion
- Anträge
Begründung:
Windkraftanlagen in der Ebene sind eine wichtige Alternative. Wichtig ist, dass eine Windmessung nicht auf eine Höhe von 160m begrenzt wird. Es muss auch in 200m Höhe gemessen werden. Heutige moderne Windkraftanlagen erreichen diese Höhe bereits. Die in dieser Höhe messbare Windhöfigkeit kann man entsprechend mit den Verhältnissen auf den Odenwaldhöhen vergleichen. Windkraftanlagen in der Ebene stellen eine echte Alternative zu der geplanten Windkraftanlage z.B. am Lammerskopf dar.
Die notwendigen Unterschriften sind beigefügt.